Verfahren wegen Schwarzarbeit
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Verteidigung in Verfahren wegen Schwarzarbeit. Diese Verfahren sind in der Regel äußerst komplex und ziehen ein oder mehrere sozialrechtliche Verfahren mit sich. Ich vertrete Sie in beiden Bereichen und entwickle eine aufeinander abgestimmte Strategie.
Strafrechtliche Vorwürfe
Strafrechtlich beinhalten diese Verfahren in der Regel folgende Vorwürfe:
- Nichtabführen und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (hinsichtlich der Sozialabgaben)
- Hinterziehung von Lohnsteuer
- Betrug (Beiträge zu Sozialkassen oder Unfallversicherungen; z.B. SOKA-Bau, BG Bau, BG Verkehr)
Sozialrechtliche Verfahren
Parallel dazu führt die Deutsche Rentenversicherung als Einzugsstelle in der Regel ein Verfahren ein, um angeblich nicht abgeführte Sozialabgaben geltend zu machen. Je nach Branche können außerdem Verfahren mit Sozialkassen oder Berufsgenossenschaften hinzukommen. Ich vertrete Sie im Festsetzungsverfahren sowie im Einspruchs- und Klageverfahren.
Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Viele Ermittlungen wegen Schwarzarbeit entstehen durch Kontrollen des Zolls nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) darf sowohl angekündigt als auch unangekündigt Kontrollen in Betrieben durchführen. Wenn Sie eine solche Ankündigung erhalten, begleite ich Sie auf Wunsch bei der Kontrolle, um das Risiko eines anschließenden Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens zu reduzieren.
Auch in diesen Verfahren gilt: Handeln Sie frühzeitig. Für eine erste Einschätzung Ihres Falls stehe ich Ihnen kurzfristig im Rahmen einer Erstberatung zur Verfügung.
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Vertraulich. Kompetent. Zielorientiert.
In einem persönlichen Gespräch analysiere ich Ihre Situation, erläutere die rechtlichen Möglichkeiten und entwickle gemeinsam mit Ihnen die beste Strategie für Ihr Anliegen.