Kosten

Das Honorar für die Übernahme Ihres Mandats vereinbaren wir im Rahmen des Erstgesprächs.

Stundenhonorarbasis

In der Regel rechne ich meine Tätigkeit auf Stundenhonorarbasis ab.
So erhalten Sie eine transparente und faire Abrechnung, die sich ausschließlich nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand richtet. Gerade im Steuerstrafrecht ist diese Form der Vergütung üblich und sinnvoll, da Umfang und Komplexität eines Verfahrens im Voraus oft nicht zuverlässig eingeschätzt werden können.

Faire Konditionen

Als Einzelkanzlei bin ich in der Lage, einen niedrigeren Stundensatz anzubieten, als er in großen Wirtschaftsstrafrechtskanzleien häufig üblich ist. Sie profitieren somit von spezialisierter Rechtsberatung auf hohem fachlichem Niveau zu moderat kalkulierten Konditionen.

Alternative Vergütungsformen

In einfach gelagerten Fällen können wir auch eine Pauschalvergütung vereinbaren oder ich rechne nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab.

Transparenz und Überblick

Ich informiere Sie bereits zu Beginn über die voraussichtlichen Kosten. Der erbrachte Aufwand wird zeitnah und - je nach Umfang und Verfahrensdauer - regelmäßig abgerechnet, sodass Sie jederzeit einen klaren Überblick über die Kosten behalten.

Rechtsschutzversicherung

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernehme ich auf Wunsch die Abstimmung mit Ihrer Versicherung.

Bitte beachten Sie jedoch: Im Strafrecht sind Rechtsschutzleistungen in der Regel auf bestimmte Fälle oder Spezial-Strafrechtsschutzpolicen beschränkt. Zudem erstatten die Versicherungen häufig lediglich die gesetzlichen Gebühren, sodass nur ein Teil des Honorars abgedeckt wird.